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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09   

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https://dejure.org/2013,105697
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09 (https://dejure.org/2013,105697)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2013 - L 13 AS 322/09 (https://dejure.org/2013,105697)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2013 - L 13 AS 322/09 (https://dejure.org/2013,105697)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 85/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Wegen der Einzelheiten der zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreitigkeiten und der insoweit bestehenden Fragestellungen wird zunächst auf das Urteil des Senats vom gleichen Tage im Rechtsstreit L 13 AS 85/10 verwiesen, aus dem sich die wesentlichen streitbefangenen Aspekte dem Grunde nach ergeben, die auch für den vorliegenden Rechtsstreit prägend sind.

    Die Kläger, welche die Höhe der Instandhaltungspauschale für zu gering halten, machen darüber hinausgehend in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum dieselben Streitpunkte wie auch in den Rechtsstreitigkeiten L 13 AS 85/10 - in Bezug auf den Leistungszeitraum März bis Dezember 2005 - sowie L 13 AS 324/09 - in Bezug auf den Leistungszeitraum Januar bis Juni 2006 - geltend.

    Wegen weiterer wesentlicher Aspekte des Beteiligtenvorbringens wird auf den Tatbestand zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10 verwiesen.

    Die Argumentation der Kläger überzeugt insoweit nicht, wegen der Einzelheiten wird auf die Erörterungen im Urteil vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10 verwiesen.

    Seiner Berechnung legt der Senat, aufgrund fehlender Entscheidungsrelevanz einer weiteren Ausdifferenzierung nach Monaten, für den gesamten Leistungszeitraum den Durchschnittsbetrag des Kalenderjahres 2007 zu Grunde - wie dies die Rechtsvorgängerin des Beklagten in ihren Berechnungen getan hat - und verweist wegen der rechtlichen Ausführungen hierzu auf das Urteil im Rechtsstreit L 13 AS 85/10 R.

    Auch insoweit verweist der Senat ergänzend auf die Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10.

    Die hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken der Kläger greifen nicht durch (vgl. die Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10).

    Hiervon in Abzug zu bringen ist neben der Kfz-Haftpflichtversicherung i. H. von monatlich 17, 73 EUR die Versicherungspauschale nach § 3 Nr. 1 ALG-II-V in der Fassung vom 20. Oktober 2004 (BGBl. 2004 I, S. 2622; nunmehr § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG-II-V in der Fassung vom 17. Dezember 2007, BGBl. 2007 I, S. 2942) i. H. von 30, 00 EUR für den Kläger zu 2., insgesamt mithin 47, 73 EUR, so dass 748, 94 EUR bis März, ab April noch 746, 30 EUR anzurechnendes Einkommen verbleiben (vgl. zusätzlich die Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10).

    Soweit Krankenhaustagegeldversicherungen für die Kläger zu 3. bis 6. abgeschlossen worden sind, stellen diese keine nach Grund und Höhe angemessenen Versicherungen i. S. des § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II a. F. dar (vgl. die Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10).

    Konkrete Werbungskosten sind insoweit nicht nachgewiesen, und allein ein ggf. bestehender Sanierungsbedarf - wie er mehrfach von den Klägern vorgetragen worden ist - rechtfertigt nicht die Vornahme von Abzügen (vgl. auch die Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10).

    Wegen der weiteren diesbezüglichen Erwägungen des Senats wird auf die Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10 verwiesen.

    Auch insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen im Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 85/10 und die dort dargelegte Berechnungsmethode nach den Bestimmungen des § 82 SGB XII und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung.

    Auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen Berechnungsweise (vgl. die Ausführungen im Urteil L 13 AS 85/10) ergibt sich die nachfolgende Berechnung der berücksichtigungsfähigen Höhe der Erwerbseinkünfte des Klägers zu 2. für Juni 2007: Einkommen 254, 65 EUR, minus 30 % nach § 82 Abs. 3 SGB XII = 178, 25 EUR, minus Pauschbetrag für Arbeitsmittel (5,20 EUR) = 173, 05 EUR, minus Pauschale nach § 3 Abs. 6 Nr. 2a VO zu § 82 SGB XII (5 [tatsächliche Arbeitstage]: 20 [regelmäßige Arbeitstage] x 5, 20 EUR [pro km/Monat] x 10 [km] = 13, 00 EUR) = 160, 05 EUR.

    Insoweit verweist der Senat wegen der Einzelheiten auf seine Ausführungen in den Urteilen vom heutigen Tage zu den Aktenzeichen L 13 AS 85/10 und L 13 AS 324/09.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 324/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Die Begründung entspricht derjenigen des im Rechtsstreit L 13 AS 324/09 angefochtenen Urteils vom gleichen Tage.

    Die Kläger, welche die Höhe der Instandhaltungspauschale für zu gering halten, machen darüber hinausgehend in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum dieselben Streitpunkte wie auch in den Rechtsstreitigkeiten L 13 AS 85/10 - in Bezug auf den Leistungszeitraum März bis Dezember 2005 - sowie L 13 AS 324/09 - in Bezug auf den Leistungszeitraum Januar bis Juni 2006 - geltend.

    Ebenso wird verwiesen auf die Parallelverfahren zu den Aktenzeichen: L 13 AS 374/10, L 13 AS 324/09, L 13 AS 325/09, L 13 AS 323/09, L 13 AS 376/10, L 13 AS 388/10, L 13 AS 375/10 sowie L 13 AS 6 bis 8/13 ZVW.

    Insoweit verweist der Senat wegen der Einzelheiten auf seine Ausführungen in den Urteilen vom heutigen Tage zu den Aktenzeichen L 13 AS 85/10 und L 13 AS 324/09.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 374/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Ebenso wird verwiesen auf die Parallelverfahren zu den Aktenzeichen: L 13 AS 374/10, L 13 AS 324/09, L 13 AS 325/09, L 13 AS 323/09, L 13 AS 376/10, L 13 AS 388/10, L 13 AS 375/10 sowie L 13 AS 6 bis 8/13 ZVW.

    Dies hat er u. a. in öffentlicher Sitzung des SG Oldenburg am 4. November 2010 - betreffend anderer, beim Senat unter den Aktenzeichen L 13 AS 374/10, 375/10 und 376/10 ebenfalls anhängiger Streitverfahren, sowie auf schriftliche Nachfrage des Berichterstatters des Senats mit Schriftsatz vom 10. Oktober 2012 betont und schriftsätzlich im Februar 2013 sowie auch mit Schriftsatz vom 5. April 2013 und in der mündlichen Verhandlung nochmals bestätigt.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im heutigen Urteil zum Aktenzeichen L 13 AS 374/10 verwiesen.

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Kosten für eine private Haftpflichtversicherung wiederum können nicht im Rahmen der Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sondern lediglich gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der zur Zeit des streitgegenständlichen Leistungsfalles geltenden Fassung (nunmehr § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II) von zu berücksichtigendem Einkommen abgesetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 51/10 R - SGb 2012, 428 - juris Rdn. 17).

    hh) Zu den Kosten der Heizung zählen auch die Kosten des Betriebsstroms für die Heizungsanlage (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - a. a. O. - juris Rn. 15 f.), welche der Senat mit 2, 00 EUR in Aufrundung der in überzeugender Weise im Urteil des SG Oldenburg vom 4. November 2010 - S 46 AS 742/08 - unter Inbezugnahme der dortigen, auf den Fall der Kläger bezogenen Ermittlungen, insbesondere der Einholung von Auskünften von Mitarbeitern der Sieger Heizsysteme GmbH, durchgeführten Berechnung in Anwendung des § 202 Satz 1 SGG i. V. mit § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) schätzt.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Zum anderen können Finanzierungskosten einschließlich der Tilgungsleistungen insgesamt vom Grundsicherungsträger nur bis zu der Höhe übernommen werden, die er auch bei einer angemessenen Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu tragen hätte (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - a. a. O. - juris Rdn. 28).

    cc) Auch in Bezug auf das den Klägern zu 3. bis 6. zugerechnete Kindergeld sind Versicherungspauschalen zugunsten der Kläger zu 3. bis 6. nicht in Abzug zu bringen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 55/07 R).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Soweit die Kläger geltend machen, diese Regelsätze seien in verfassungswidriger Weise zu gering, ergibt sich hieraus keine Erhöhung der Leistungen, wie das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (BVerfG - 1 BvL 1/09 u. a. - BVerfGE 125, 175 ff. - juris Rdn. 219) entschieden hat; weitere diesbezügliche Erörterungen können vor dem Hintergrund dieser Entscheidung, von deren Richtigkeit der Senat einerseits überzeugt ist und die ihn anderseits - als selbständig tragende Erwägung - auch bindet, trotz der umfangreichen Darlegungen, welche die Kläger zu diesem Themenkomplex gemacht haben, dahinstehen.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Das Arbeitslosengeld II soll den Lebensunterhalt sichern und grundsätzlich nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 67/06 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 13 - juris Rdn. 27, m. w. Nachw.).
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Tilgungsleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Seither hat das BSG mehrfach betont, dass Tilgungsleistungen im Rahmen der Unterkunftskosten nur in Ausnahmefällen übernommen werden können und dass sie im Grundsatz nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R - Rdn. 23; sowie Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R - Rdn. 17; jeweils m. w. Nachw.).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    dd) Nicht zu berücksichtigen sind die Aufwendungen für Kabelanschluss und Rundfunkgebühren (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 - Rdn. 18); denn dass die Kläger mietvertraglich verpflichtet wären, die Aufwendungen für einen Kabelanschluss zu tragen, kommt bereits aufgrund ihrer Eigentümerstellung nicht in Betracht.
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 322/09
    Seither hat das BSG mehrfach betont, dass Tilgungsleistungen im Rahmen der Unterkunftskosten nur in Ausnahmefällen übernommen werden können und dass sie im Grundsatz nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R - Rdn. 23; sowie Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R - Rdn. 17; jeweils m. w. Nachw.).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 376/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 325/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 323/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 388/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 375/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 85/10
    Wegen der aktuell insoweit zwischen den Beteiligten durch Ausgangs- und Änderungsbescheide geregelten Einzelheiten wird auf die am 24. Dezember 2012 beim Senat eingegangene Aufstellung des Beklagten zum Rechtsstreit L 13 AS 322/09 sowie auf die in den Verwaltungsakten enthaltenen Bescheide verwiesen.

    Ebenso wird verwiesen auf die Parallelverfahren L 13 AS 374/10, L 13 AS 324/09, L 13 AS 325/09, L 13 AS 322/09, L 13 AS 323/09, L 13 AS 376/10, L 13 AS 388/10, L 13 AS 375/10 sowie L 13 AS 6 bis 8/13 ZVW.

    Gleiches gilt für die als Anlage zum Schriftsatz vom 4. April 2012 zum Verfahren L 13 AS 322/09 überreichten Unterlagen, auch diese beziehen sich auf den Ausbau und die Erweiterung des Eigenheimes.

    Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches - auf die Aufklärungs- und Beratungspflicht der Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin des Beklagten nach §§ 14, 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch verweisen die Kläger etwa im Schriftsatz vom 4. Oktober 2012 zum Aktenzeichen L 13 AS 322/09 - sind ebenfalls nicht ersichtlich.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 376/10
    Ebenso wird verwiesen auf die Parallelverfahren zu den Aktenzeichen: L 13 AS 374/10, L13 AS 324/09, L 13 AS 325/09, L 13 AS 322/09, L 13 AS 323/09, L 13 AS 85/10,, L 13 AS 388/10, L 13 AS 375/10 sowie L 13 AS 6 bis 8/13 ZVW.

    aa) Zunächst ist das von den Klägern bezogene Kindergeld zu gleichen Teilen - insoweit bezieht sich der Senat auf die überzeugenden Ausführungen in den Urteilen des SG Oldenburg vom 7. Dezember 2007 (Aktenzeichen des Senats L 13 AS 322/09 u. a.) - als Einkommen der Kläger zu 3. - 6. anzurechnen.

    Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches - auf die Aufklärungs- und Beratungspflicht der Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin des Beklagten nach §§ 14, 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch verweisen die Kläger etwa im Schriftsatz vom 4. Oktober 2012 zum Aktenzeichen L 13 AS 322/09 - sind nicht ersichtlich.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 324/09
    Ebenso wird verwiesen auf die Parallelverfahren zu den Aktenzeichen L 13 AS 374/10, L 13 AS 325/09, L 13 AS 322/09, L 13 AS 323/09, L 13 AS 376/10, L 13 AS 388/10, L 13 AS 375/10 sowie L 13 AS 6 bis 8/13 ZVW.

    Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches - auf die Aufklärungs- und Beratungspflicht der Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin des Beklagten nach §§ 14, 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch verweisen die Kläger etwa im Schriftsatz vom 4. Oktober 2012 zum Aktenzeichen L 13 AS 322/09 - sind ebenfalls nicht ersichtlich.

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